Pt100 - Temperatur Sensoren

-Werksbescheinigung, Werkszeugnis und Abnahmeprüfzeugnis-

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Dies ist eine private Informationsseite über die elektrische Temperturmessung mit Widerstandthermometern (z.B. Pt100, Pt500, Pt1000) Es werden meine langjährigen Erfahrungen aus dem Bereich der Mess-und Regeltechnik festgehalten. Ich übernehme keinerlei Haftung für fehlerhafte Angaben und würde mich über weitere Anregungen und Ergänzungswünsche freuen.
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Dipl.-Ing. Harald Peters

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Werksbescheinigung, Werkszeugnis und Abnahmeprüfzeugnis

Pt100 - Widerstandsthermometer kommen in unterschiedlichsten Anwendungen zum Einsatz – von der Temperaturüberwachung in der industriellen Fertigung, dem Maschinenbau bis hin zu anspruchsvollen Prozessen in der Lebensmittelindustrie, der chemischen Industrie oder Medizintechnik.
Besonders bei kritischen Anwendung mit hohen Sicherheitsanforderungen, ist es wichtig, dass die Sensoren nicht nur präzise messen, sondern auch das verwendete Material und andere Eigenschaften den in der Bestellung vereinbarten Anforderungen entsprechen.
Zum Nachweis dass Pt100-Widerstandsthermometer zuverlässig und normgerecht arbeiten, sind lückenlose Dokumentationen und Prüfzeugnisse unerlässlich.

Die Norm DIN EN 10204 regelt die Ausstellung von Bescheinigungen, die die Eigenschaften und Qualität von Werkstoffen und Produkten bestätigen.
Für Pt100-Widerstandsthermometer werden häufig drei Typen dieser Dokumente benötigt:
Werksbescheinigungen, Werkszeugnisse und Abnahmeprüfzeugnisse.

Diese Zertifikate sind nicht nur ein Nachweis über die Einhaltung von Standards, sondern auch ein wesentliches Instrument zur Rückverfolgbarkeit und für den Nachweis höchster Qualität.
Sie werden in der Regel vom Hersteller ausgestellt und dienen dazu, sicherzustellen, dass die gelieferten Materialien den technischen Spezifikationen, Normen oder vertraglichen Anforderungen entsprechen.
In der alten Norm (DIN 10204) waren die Prüfbescheinigungen primär für die Metallverarbeitung gedacht. Inzwischen werden die Prüfbescheinigungen (DIN EN 10204) auch für andere Werkstoffe wie Kunststoff verwendet.

Arten von Prüfbescheinigungen für Pt100 Widerstandsthermometer

In der Norm DIN EN 10204 werden verschiedene Arten von Prüfbescheinigungen definiert.

Werks-
bescheinigung
2.1
Werks-
zeugnis
2.2
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1
Abnahme-
prüfzeugnis
3.2
Beschreibung
Einfache Bescheinigung, mit der der Hersteller bestätigt, dass das Produkt den Vereinbarungen in der Bestellung entspricht.
Keine Angabe von Prüfergebnissen.
wie 2.1,
enthält jedoch zusätzlich Ergebnisse von nicht spezifischen Prüfungen.
Der Hersteller bestätigt durch seinen unabhängigen Abnahmebeauftragten (früher: Werkssachverständige), dass durch eine spezifische Prüfung an dem zu liefernden Produkt, die in der Bestellung festgelegten Merkmale und Eigenschaften eingehalten werden.
Es werden qualifizierte Prüfergebnisse am spezifischen Produkt angegeben.
Die Rückverfolgbarkeit (z.B. chem. Zusammensetzung des Materials, usw.) muss gewährleistet sein.
wie 3.1, jedoch mit zusätzlicher Abnahme durch eine vereinbarte, unabhängige Prüfstelle oder den Kunden.
Prüfung
Die Prüfungen müssen nicht an den gelieferten Produkten selbst durchgeführt werden, sondern erfolgen oft an Produkten, die nach den gleichen Spezifikationen und dem gleichen Verfahren hergestellt worden sind.
Es werden also lediglich Stichprobenergebnisse mit statistischer Auswertung bestätigt und nicht die Ergebnisse des konkret gelieferten Produktes.
Die Art und Durchführung der Prüfungen werden vom Kunden in der Bestellung festgelegt und und müssen an den zu liefernden Produkten durchgeführt werden.
Eine direkte Zuordnung der Prüfergebnisse zu den Produkten (Serien Nr., Schmelzen Nr., usw.) muss hergestellt werden.
Angabe
Ergebnisse
Keine Angabe von Prüfergebnissen; nur i.O.
Die Prüfergebnisse müssen im Zeugnis angegeben werden.
Prüfer
Eine vom Hersteller beauftragte fachkundige Person. Diese darf auch der Stelle angehören, die das Produkt erzeugt.
Die Prüfungsdurchführung oder Beaufsichtigung erfolgt durch einen Abnahmebeauftragte. Dieser muss unabhängig von der Stelle sein, an der das Produkt produziert wurde bzw. die zu prüfenden Merkmale getestet wurden.
Auswahl
des Prüfers
Der Hersteller beauftragt in seinem Betrieb eine fachkundige Person.
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Hersteller.
Der Abnahme- Beauftragte wird vom Hersteller schriftlich beauftragt (früher: Werks- Sachverständiger)
Zwei Abnahme- Beauftragte unterzeichnen das Protokoll.
Einer ist vom Hersteller, einer vom Besteller benannt
Beachten
Der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Vereinbarungen in der Bestellung entsprechen.
Aus dieser Bescheinigung kann keine Konformität für das gesamte Produkt abgeleitet werden, sondern nur für die geprüften und vereinbarten Merkmale !


Gegenüberstellung Prüfbescheinigungen nach alter und neuer Norm
Alt:
DIN 50049-02.92
und EN 10204-91
Werks-
bescheinigung
2.1
Werks-
zeugnis
2.2
Werksprüf-
zeugnis
2.3
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1A
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1B
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1C
Abnahme-
prüfprotokoll
3.2A
Abnahme-
prüfprotokoll
3.2B
Neu:
DIN EN 10204:2005-01
Werks-
bescheinigung
2.1
Werks-
zeugnis
2.2
entfällt
Abnahme-
prüfzeugnis
3.2
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1
Abnahme-
prüfzeugnis
3.2
entfällt
entfällt
Gegenüberstellung Prüfbescheinigungen nach alter und neuer Norm
Alt:
DIN 50049-02.92
und EN 10204-91
Werks-
bescheinigung
2.1
Werks-
zeugnis
2.2
Werksprüf-
zeugnis
2.3
Neu:
DIN EN 10204:2005-01
Werks-
bescheinigung
2.1
Werks-
zeugnis
2.2
entfällt
Alt:
DIN 50049-02.92
und EN 10204-91
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1A
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1B
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1C
Abnahme-
prüfprotokoll
3.2A
Abnahme-
prüfprotokoll
3.2B
Neu:
DIN EN 10204:2005-01
Abnahme-
prüfzeugnis
3.2
Abnahme-
prüfzeugnis
3.1
Abnahme-
prüfzeugnis
3.2
entfällt
entfällt

Inhalte einer Prüfbescheinigung

Eine Prüfbescheinigung (z.B. für Pt100-Widerstandsthermometer) kann je nach Art und Anforderung, verschiedene Informationen enthalten.

Als Grundlage kann die DIN EN 10168 zur Beschreibung der Eigenschaften und Prüfmerkmale von metallischen Erzeugnissen verwendet werden.
Die darin definierten Kennnummern dienen dazu, die Kommunikation zwischen Herstellern, Lieferanten und Kunden zu vereinheitlichen und sicherzustellen,
dass alle Parteien die gleichen Informationen zur Verfügung stehen.

Typische Inhalte, in Anlehnung an DIN EN 10168, sind:
Prüfbescheinigung
Allgemeine Angaben
2.1
2.2
3.1
3.2
x
x
x
x
Prüfzeugnisart nach EN 10204
x
x
x
x
Name und Adresse des Herstellers
x
x
x
x
Name und Adresse des Kunden
x
x
x
x
Bestellnummer/Positionsnummer
Beschreibung des Produktes
x
x
Stückzahl
x
x
x
x
Produktbeschreibung (event. Oberflächenbeschaffenheit)
x
x
Werkstoffbezeichnung
x
x
Identifizierung des Produktes (durch z.B. Serien-, Schmelz- oder Prüfnummer)
Mechanische/chemische Prüfungen (gem. Vereinbarung mit dem Kunden)
x
x
Chemische Zusammensetzung (Analyseverfahren, Normgehalt)
x
x
Zugfestigkeit (Rm)
x
x
Streckgrenze/Re (Rp0,2 oder Rt0,5)
x
x
Bruchdehnung (A oder A80)
x
x
Kerbschlagarbeit (ISO-V)
x
x
Härte (HB, HV, HR)
x
x
Verformbarkeit
x
x
Weitere mechanische Eigenschaften
Sonstige Angaben (gem. Vereinbarung mit dem Kunden)
x
x
Wärmebehandlung
x
x
Oberflächenbehandlung
x
x
Sonstige Prüfungen
x
x
Besondere Anforderungen des Kunden
x
x
Angaben zur Rückverfolgbarkeit
Bestätigung
x
x
x
x
Konformitätserklärung, dass das Produkt der Bestellung entspricht
x
x
x
x
Datum der Ausstellung
x
x
x
x
Stempel/Name des Abnahmebeauftragten
x
Stempel/Name/Adresse des Abnahmebeauftragten vom Kunden

Prüfbescheinigungen von Händlern

In alten Normen wurde nicht genau festgelegt, wer Prüfbescheinigungen ausstellen darf.
Da Händler ihre Vorlieferanten nicht dem Kunden nennen wollten, wurden Prüfbescheinigungen oft umgeschrieben und nur die Adresse des Händlers aufgeführt.
In den neuen Normen (ab 1982) ist jedoch klar festgelegt, dass nur „herstellende und verarbeitende Werke“, Prüfbescheinigungen ausstellen dürfen.
Ausnahme ist die Werksbescheinigung 2.1, bei der der Händler die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit den vereinbarten Spezifikationen übernehmen kann.
Das kann er durch eigene Qualitätskontrolle oder entsprechenden Nachweis des Herstellers gewährleisten.
Es muss deutlich werden, dass das Dokument vom Händler ausgestellt wurde und nicht vom ursprünglichen Hersteller.

Ein Werkszeugnis 2.2 darf ein Händler nur ausstellen, wenn er über die notwendige Infrastruktur zur Durchführung der relevanten Prüfungen verfügt, vom Hersteller für die Prüfung autorisiert ist, diese dokumentiert und eine klare, nachprüfbare Grundlage für die Angaben im Zeugnis vorweisen kann.

Abschriften von Prüfbescheinigungen

Im Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen Kunde und Lieferant, kann in einer Bestellung grundsätzlich vereinbart werden nur eine Abschrift von Werkszeugnissen (2.2, 3.1, 3.2) zu vereinbaren, ohne den Hersteller namentlich zu nennen.
Dabei muss beachtet werden, dass: