Werksbescheinigung, Werkszeugnis und Abnahmeprüfzeugnis für Pt100 Sensoren
Pt100 - Widerstandsthermometer kommen in unterschiedlichsten Anwendungen zum Einsatz – von der Temperaturüberwachung in der industriellen Fertigung, dem Maschinenbau bis hin zu anspruchsvollen Prozessen in der Lebensmittelindustrie, der chemischen Industrie oder Medizintechnik.Besonders bei kritischen Anwendung mit hohen Sicherheitsanforderungen, ist es wichtig, dass die Sensoren nicht nur präzise messen, sondern auch das verwendete Material und andere Eigenschaften den in der Bestellung vereinbarten Anforderungen entsprechen.
Zum Nachweis dass Pt100-Widerstandsthermometer zuverlässig und normgerecht arbeiten, sind lückenlose Dokumentationen und Prüfzeugnisse unerlässlich.
Die Norm DIN EN 10204 regelt die Ausstellung von Bescheinigungen, die die Eigenschaften und Qualität von Werkstoffen und Produkten bestätigen.
Für Pt100-Widerstandsthermometer werden häufig drei Typen dieser Dokumente benötigt:
Werksbescheinigungen, Werkszeugnisse und Abnahmeprüfzeugnisse.
Diese Zertifikate sind nicht nur ein Nachweis über die Einhaltung von Standards, sondern auch ein wesentliches Instrument zur Rückverfolgbarkeit und für den Nachweis höchster Qualität.
Sie werden in der Regel vom Hersteller ausgestellt und dienen dazu, sicherzustellen, dass die gelieferten Materialien den technischen Spezifikationen, Normen oder vertraglichen Anforderungen entsprechen.
In der alten Norm (DIN 10204) waren die Prüfbescheinigungen primär für die Metallverarbeitung gedacht. Inzwischen werden die Prüfbescheinigungen (DIN EN 10204) auch für andere Werkstoffe wie Kunststoff verwendet.
Arten von Prüfbescheinigungen für Pt100 Widerstandsthermometer
In der Norm DIN EN 10204 werden verschiedene Arten von Prüfbescheinigungen definiert.bescheinigung
2.1
zeugnis
2.2
prüfzeugnis
3.1
prüfzeugnis
3.2
Keine Angabe von Prüfergebnissen.
enthält jedoch zusätzlich Ergebnisse von nicht spezifischen Prüfungen.
Es werden qualifizierte Prüfergebnisse am spezifischen Produkt angegeben.
Die Rückverfolgbarkeit (z.B. chem. Zusammensetzung des Materials, usw.) muss gewährleistet sein.
Es werden also lediglich Stichprobenergebnisse mit statistischer Auswertung bestätigt und nicht die Ergebnisse des konkret gelieferten Produktes.
Eine direkte Zuordnung der Prüfergebnisse zu den Produkten (Serien Nr., Schmelzen Nr., usw.) muss hergestellt werden.
Ergebnisse
des Prüfers
Die rechtliche Verantwortung liegt beim Hersteller.
Einer ist vom Hersteller, einer vom Besteller benannt
DIN 50049-02.92
und EN 10204-91
bescheinigung
2.1
zeugnis
2.2
zeugnis
2.3
prüfzeugnis
3.1A
prüfzeugnis
3.1B
prüfzeugnis
3.1C
prüfprotokoll
3.2A
prüfprotokoll
3.2B
DIN EN 10204:2005-01
bescheinigung
2.1
zeugnis
2.2
prüfzeugnis
3.2
prüfzeugnis
3.1
prüfzeugnis
3.2
DIN 50049-02.92
und EN 10204-91
bescheinigung
2.1
zeugnis
2.2
zeugnis
2.3
DIN EN 10204:2005-01
bescheinigung
2.1
zeugnis
2.2
DIN 50049-02.92
und EN 10204-91
prüfzeugnis
3.1A
prüfzeugnis
3.1B
prüfzeugnis
3.1C
prüfprotokoll
3.2A
prüfprotokoll
3.2B
DIN EN 10204:2005-01
prüfzeugnis
3.2
prüfzeugnis
3.1
prüfzeugnis
3.2
Inhalte einer Prüfbescheinigung
Eine Prüfbescheinigung (z.B. für Pt100-Widerstandsthermometer) kann je nach Art und Anforderung, verschiedene Informationen enthalten.Als Grundlage kann die DIN EN 10168 zur Beschreibung der Eigenschaften und Prüfmerkmale von metallischen Erzeugnissen verwendet werden.
Die darin definierten Kennnummern dienen dazu, die Kommunikation zwischen Herstellern, Lieferanten und Kunden zu vereinheitlichen und sicherzustellen,
dass alle Parteien die gleichen Informationen zur Verfügung stehen.
Typische Inhalte, in Anlehnung an DIN EN 10168, sind:
Prüfbescheinigungen von Händlern
In alten Normen wurde nicht genau festgelegt, wer Prüfbescheinigungen ausstellen darf.Da Händler ihre Vorlieferanten nicht dem Kunden nennen wollten, wurden Prüfbescheinigungen oft umgeschrieben und nur die Adresse des Händlers aufgeführt.
In den neuen Normen (ab 1982) ist jedoch klar festgelegt, dass nur „herstellende und verarbeitende Werke“, Prüfbescheinigungen ausstellen dürfen.
Ausnahme ist die Werksbescheinigung 2.1, bei der der Händler die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit den vereinbarten Spezifikationen übernehmen kann.
Das kann er durch eigene Qualitätskontrolle oder entsprechenden Nachweis des Herstellers gewährleisten.
Es muss deutlich werden, dass das Dokument vom Händler ausgestellt wurde und nicht vom ursprünglichen Hersteller.
Ein Werkszeugnis 2.2 darf ein Händler nur ausstellen, wenn er über die notwendige Infrastruktur zur Durchführung der relevanten Prüfungen verfügt, vom Hersteller für die Prüfung autorisiert ist, diese dokumentiert und eine klare, nachprüfbare Grundlage für die Angaben im Zeugnis vorweisen kann.
Abschriften von Prüfbescheinigungen
Im Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen Kunde und Lieferant, kann in einer Bestellung grundsätzlich vereinbart werden nur eine Abschrift von Werkszeugnissen (2.2, 3.1, 3.2) zu vereinbaren, ohne den Hersteller namentlich zu nennen.Dabei muss beachtet werden, dass:
- Die Abschrift inhaltlich korrekt ist und mit dem Original übereinstimmt.
- Es keine branchenspezifischen Anforderungen an die Nennung des Herstellers gibt (z.B Luftfahrt, oder benötigte Rückverfolgbarkeit).
- Der Händler die Verantwortung für die Dokumentation und Konformität hat.
- Der Händler in diesem Fall die Verantwortung dafür übernimmt, dass die gelieferten Produkte mit den Angaben in den Zeugnisabschriften übereinstimmen.